Domů Témata Rozvoj regionu a územní plánování Územní plánování Dokumentace kraje Grundsätze der Raumentwicklung des Bezirks Karlovy Vary 2018 - Aktualisierung Nr. 1

Grundsätze der Raumentwicklung des Bezirks Karlovy Vary 2018 - Aktualisierung Nr. 1

Dokumentation Vollständige Fassung der Grundsätze der Raumentwicklung nach Erlass der Aktualisierung Nr. 1
 
Die Grundsätze der Raumentwicklung des Karlovarský kraj (Zásady územního rozvoje Karlovarského kraje) stellen ein Dokument der Raumplanung dar. Durch das Parlament des Karlovarský kraj werden sie gemäß dem Baugesetz und der Verwaltungsordnung als eine allgemeine Maßnahme beschlossen und sind für sämtliche auf dem Gebiet des Karlovarský kraj
tätige Einrichtungen verbindlich. Das in den Grundsätzen der Raumentwicklung des Karlovarský kraj behandelte
Gebiet hat eine Fläche von 3 310 km2 . In dem Gebiet befinden sich insgesamt 134 Gemeinden.
 
In den überörtlichen Zusammenhängen des Gebietes des Karlovarský kraj werden im Einklang mit der Politik der Raumentwicklung der Tschechischen Republik die Ziele und Aufgaben der Raumplanung ausgeformt und weiterentwickelt und die planerische Tätigkeit der Gemeinden koordiniert. Durch die Grundsätze der Raumentwicklung des Karlovarský kraj werden sowohl die öffentlichen, als auch die privaten Vorhaben in dem Raum koordiniert, der Schutz öffentlicher Belange konkretisiert und Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Vorbereitung und zukünftige Umsetzung von Investitionen in dem Raum geschaffen.
 
Die ersten Grundsätze der Raumentwicklung des Karlovarský kraj traten in Kraft am 16. 10. 2010. Auf Grundlage eines Berichtes über ihre Anwendung aus dem Jahr 2012 wurde die Aktualisierung Nr. 1 der Grundsätze der Raumentwicklung des Karlovarský kraj aufgestellt, die am 13. 7. 2018 wirksam wurde. In der Fassung der Aktualisierung Nr. 1 sind die Grundsätze der Raumentwicklung für die Aufstellung und den Erlas von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und die Entscheidungsfindung in dem Gebiet verbindlich. Die Gemeinden sind verpflichtet, ihre Flächennutzungs- und Bebauungspläne an die Grundsätze der Raumentwicklung anzupassen. Für die Aufgaben der Ausübung der öffentlichen Verwaltung wurde eine vollständige Fassung der Grundsätze der Raumentwicklung nach Erlass der Aktualisierung Nr. 1. aufgestellt. 
 

 

Za stránku zodpovídá Bc. Petr Křenek
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